Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gebührengesetz NRW GebG NRW § 23 (weggefallen) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 23 GebG NRW ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 17.07.2025 zuerst so gesehen haben. 4. AbschnittAllgemeine Vorschriften zu denBenutzungsgebühren